Dienstag, 5. Juni 2007

Neuausrichtung Rechtswidrig?

Überall im Land klagen Studierende gegen Studiengebühren. In Nordrhein-Westfalen hatten sie teilweise Erfolg: Die an der Uni Siegen erhobenen Studiengebühren sind nicht rechtens, weil sie in nicht öffentlicher Sitzung entschieden worden sind.

Niedersachsen ist nicht NRW und über Studiengebühren kann unsere Uni so gar nicht entscheiden, trotzdem fallen hier lauter Beschlüsse: Neuausrichtung, Aufnahmetests, Audimax, Reformen... und all das in nicht öffentlichen Sitzungen und unter Geheimhaltung. Wieviel davon schon deshalb gar nicht rechtens ist...?

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Tja, das wäre durchaus lustig... Allerdings wäre da eine intensivere juristische Prüfung nötig. Einer von beiden im Urteil genannten Gründen greift hier m.E. nicht so ganz:
"Nach den maßgeblichen hochschulrechtlichen Bestimmungen hätte darüber, ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden müssen. Das sei jedoch nicht der Fall gewesen. mal abgesehen davon, das Hochschulrecht IMMER Länderrecht ist, wurde da garnicht drüber verhandelt. Die erste Audimax-Optionsramusitzung war von Anfang an nichtöffentlich, die zweite wurde ohne Debatte oder Abstimmung nichtöffentlich gemacht nur der Antrag wurde öffentlich gestellt. ging ja auch garnicht anders, da die Sitzung ja nun öffentlich begann...

An dieser Stelle nochmal der Hinweis, das die AStA-Rechtsberatung allen Studierenden offensteht, ihr könnt ja einfach mal nachfragen gehen...

leuphaNO hat gesagt…

Wahrscheinlich ist das ganze rechtens. Das NRW-Urteil zeigt aber sehr schön, was für ein schlechter Stil das eben auch bei uns ist.