Dienstag, 15. Mai 2007

Das neue Auswahlverfahren

Auf der Leuphana-Webseite ist jetzt das Zulassungsverfahren für den Leuphana-Bachelor veröffentlicht worden. Es gilt ab dem Wintersemester 2007/2008. Ganz so drastisch, wie befürchtet fällt es nicht aus, da die alte Quotenregelung (wohl aus gesetzlichen Gründen) weiter Bestand hat: 8% ausländische Bewerber, 2% Härtefälle, 3% Zweitstudium, bis zu 10% Berufsqualifizierte und 7-9% (entspr. 10% vom "Rest") nach Wartezeit. Alle anderen, also ca. 80% der Bewerber müssen durch das neue Auswahlverfahren.

Stufe 1: Die schriftliche Bewerbung und Punkte-Sammeln.
  • Abi-Note: 0 Punkte für ein 4,0-Abi bis 30 Punkte für ein 1,0-Abi (1 Punkt pro Zehntelnote).
  • Freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr: 5 Punkte
  • Schulsprecher: 5 Punkte
  • Gewähltes Mitglied in einem Kommunalparlament: 5 Punkte
  • Gewähltes Mitglied im Land- oder Bundestag: 7 Punkte
  • Studienrelevanter Auslandsaufenthalt (mindestens 4 Monate): 5 Punkte
  • Preisträger bei Jugend forscht oder ähnlich auf Landes-Ebene: 5 Punkte
  • dito auf Bundesebene: 7 Punkte
  • Stipendium (z.B. Begabtenförderung): 7 Punkte
  • Sportlich: Preisträger bei Wettbewerben auf Bundesebene: 5 Punkte
  • Mitglied der Olympiamannschaft: 7 Punkte
  • Besondere Fremdsprachenkenntnisse (außer Englisch!): 3 Punkte
  • Gründung eines für mindestens 2 Jahre ins Handelsregister eingetragenen Unternehmens oder zweijährige Mitgliedschaft in einem Vorstand: 5 Punkte
  • Abgeschlossene Berufsausbildung: 5 Punkte
Die nach diesem Katalog gesammelten Punkte werden addiert. Eine zu erreichende Mindestpunktzahl gibt es nicht. Genommen werden die nach Punktzahl "besten" Bewerber eines Jahrganges, bis alle Studienplätze vergeben sind.

Stufe 2: Studierfähigkeitstest und Auswahlgespräch

Die Stufe 2 ist ein Experiment, das zunächst nur in den Studiengängen Sozialarbeit/-pädagogik und Wirtschaftsrecht durchgeführt wird. Bei erfolgreicher Evaluation solle es aber auf alle Studiengänge ausgedehnt werden. In diesen beiden Studiengängen werden 25% der Plätze an die "besten" Bewerber aus Stufe 1 vergeben. Für Stufe 2 werden viermal so viele Bewerber zugelassen, wie noch Plätze übrig sind. Von denen, die an Stufe 2 teilnehmen, werden also 25% durchkommen.

Diese Bewerber reisen nach Lüneburg, zahlen 30 € "Eintritt" und nehmen an einem schriftlichen Test sowie an einem Auswahlgespräch teil. Der schriftliche Test ist inhaltlich noch nicht bekannt, könnte aber ähnlich aussehen wie an der Universität St. Gallen. Nach welchen Kriterien das Auswahlgespräch erfolgt, ist ebenfalls nicht bekannt.

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

hier die schaffer des tests:

http://www.itb-consulting.de/index.php/de/hstests/0/0

die sache wird langsam beängstigent!

Anonym hat gesagt…

Ergänzung:
Zu beachten ist, das zwei Änderungsanträge von Fau Landwehr (Mittelbauvertreterin) und mir (stud. Vertreter) erfolgreich waren, und im Auswahlverfahren für den Lehramt-GHR-Bachelor auch die Tätigkeit in Stadt/Kreis/Landesschülerrat anrechenbar ist. Weitere Diskussionen um Ergänzungen der "Engagement"-tabelle waren (leider völlig) erfolglos.
Kommentar:
Um als erstes auf Christian Zeyn´s entsetze Nachfrage (irgendwo hier in den Kommentaren) zu antworten: Ja, 30 € Bewerbungsgebühr ist nicht nur völlig legal (wenn auch recht illegitim), sondern natürlich auch voll auf der Linie des MWK. "Klärung der Bewerberströme" usw.
Zum zweiten freue ich mich schon auf die Studienplatzklagen und bemitleide die Verwaltungsgerichte (http://leuphano.blogspot.com/2007/04/abbau-studienpltzen-geplant.html).

Um das... ich sag mal selektive Element des Verfahren mal zu veranschaulichen: Ich, Caspar Heybl, weder blöd noch unengagiert, würde, wenn ich mich jetzt bewerbe, in Stufe 1 genau 15 Punkte bekommen. Und ich war schüleraktiv, kommunalpolitisch aktiv, hab Öko-Zivi gemacht - nur waren es die falschen Posten.
Anerkennung äquvalenter Tätigkeiten ist übrigens nicht vorgesehen. Also vergesst Stadtjugendrat oder EU-Parlament.

Anonym hat gesagt…

"die sache wird langsam beängstigent!"

Warum beängstigent? Warum sollen Studienplätze nicht nach der Qualität der Bewerber vergeben werden?

Das ist auf jeden Fall besser als jedes anderes Maß!

Anonym hat gesagt…

Danke für die Aufklärung Caspar :) Ich glaube zwar net unbedingt, dass dadurch viele Bewerber (abgesehen von denen, die sich einfach mal so überall bewerben) abgehalten werden, aber auf jeden Fall ist das eine unnötige Gebühr, die absolut nicht angemessen ist! Die Anreise "Stufe 2" dagegen wird viele abschrecken... abgesehen von denen, die wirklich absolut hierher wollen oder aus der Umgebung kommen. Aber das Ziel kann ja net sein, nur Bewerber aus Hamburg & Niedersachsen zu bekommen, oder? 0o

Aja, ich hätte immerhin 18/21 Punkte (je nachdem, ob meine 5 Jahre französisch als "besonders" gehlten; C1 pack ich aber garantiert net ^^)... aber au net soo berauschend :)

@oskar: Die Qualität der Bewerber lässt sich aber nicht daran ermessen, ob jemand ein Unternehmen gegründet hat oder sportlich besonders talentiert ist. Wenn man ein wirklich aussagefähiges Kriterium schaffen will, gibt es nur eine Möglichkeit: Einen groß angelegten Aufnahmetest und zusätzlich eine Bewertung von Kriterien je nach Studiengang (was hat Sportlichkeit für Auswirkungen auf die Studierfähigkeit als BWLer?!?; was hat umgekehrt eine Unternehmensgründung für Auswirkungen auf n Sportstudium?!).

Aber als "beängstigend" sehe ich das Auswahlverfahren nicht, da die Kriterien eh nur von einem unglaublich geringen Prozentsatz erfüllt werden und daher das Hauptaugenmerkt aufm Abischnitt bleibt. Letztendlich ähnelt das Verfahren doch nocht recht stark dem "alten"... abgesehen von der wirklich merkwürdigen Stufe 2...

Anonym hat gesagt…

@Oskar:
Mal abgesehen davon, das "Qualität" ein sich nur diskursiv ergebender Begriff ist (also von allen Stakeholdern zusammen definiert wird), gibt es erhebliche Zweifel an der Signifikanz von Test und Gespräch in Bezug auf die Prognose des Studienerfolges.
Den aktuellen Forschungsstand kann bei Prof. Guenther (http://wp.uni-lueneburg.de/fbwp/guenther/index.html) erfragt werden, der hatte die Daten in der Senatssitzung referiert. Hat leider nur die wenigsten gekümmert...