Montag, 26. November 2007

Heißer Leuphana-Herbst

Kurz nach dem Stiftsrat ein weiterer Rücktritt: Heiko Westermann, Präsident des Arbeitgeberverbandes Lüneburg und zugleich Vorsitzender der Universitätsgesellschaft, ist zurückgetreten. Grund: Mangelhafte Kommunikation seitens des neuen Präsidiums...

Wo so viele zurücktreten, liegt es nahe, ganz andere Rücktritte zu fordern. "Du hat die Haare schön" und "Du kannst nach Hause gehn" sangen die angehenden Sozialpädagogen bei der Infoveranstaltung im Roten Feld, weil ihr Studiengang droht, unstudierbar zu werden. Sascha Spoun lächelte tapfer, kam aber kaum zu Wort. Das wiederum regt seine Fans auf, die sich als so genannte "Leuphana Studierendenschaft" organisieren und, wie ihr Name suggeriert, die einzig wahren Leuphana-Studenten sein wollen. Die fragen allen ernstes, wem mit solchen Demonstrationen geholfen sei und stellen damit in alter Spießbürgermanier das Ausüben eines demokratischen Grundrechts in die moralisch zweifelhafte Ecke.

Derweil werfen die gewählten Vertreter der einzig wahren Studierendeschaft (nämlich die Gesamtheit aller Studierenden und keine Teilgruppen) dem Präsidium allerhand vor:
  • Verringerung des Fächerspektrums
  • Wegfall des sozialen und pädagogischen Bereichs
  • Eingriffe in die Freiheit von Forschung und Lehre
  • Schwächung demokratischer Strukturen
  • Zerschlagung der Fakultäten
Näheres kann hier nachgelesen werden. Dr. Spoun ficht das alles nicht an. Wir Kritiker seien ja nur neidisch. Vielleicht aufs Audimax, dessen Vorplanungskosten jetzt immerhin vom Land übernommen werden. 2,6 Mio Euro öffentliche Gelder für Bauplanungen, während allein im Sozialwesen mehrere Professuren fehlen. Oder auf das tolle Leuphana-Semester, bei dessen Start es ein totales Chaos gab (siehe diverse Diskussionen in den myStudy-Foren). Ganz ehrlich: Neidisch sind wir eigentlich nur auf unsere französischen Komilitonen, die wissen, wie man richtig protestiert.

Wie dem auch sei: Bald sind wieder Wahlen. Spoun (ab)wählen geht leider nicht, aber immerhin könnte Ihr Eure Vertretung wählen. Egal ob Ihr die bisherige Arbeit von AStA, StuPa und Senatoren gut fandet oder ob ihr als echte Leuphanten gerne eine "Leuphana-Studierendenschaft" an die Macht bringen wollt: Es stellen sich Kandidaten aller Couleur. Geht wählen!

8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
Anonym hat gesagt…

"Leuphana Studierendenschaft e.V."

Ob dieser Verein, der sich, nach Selbstauskunft, noch in Gründung befindet, ein von Holm Keller ins Leben gerufenes Gremium ist?

Das vermag ich nicht zu beurteilen.

Beurteilen hingegen kann jeder, dass hier eine Minderheit (namentlich auf der Homepage genannter) durch Ihre Namenswahl einen großen Fehler macht.

Trotz der Lebenserfahrung, die die jungen Vereinsmitglieder, mit immerhin um die 20 Lenzen, für sich reklamieren, trotz dieser Erfahrungen ist das moralische und rechtliche Gefühl noch nicht besonders ausgeprägt. Sehen wir es Ihnen nach.

Ich erwarte, dass die Verfaßte Studierendenschaft in Form von Studentenparlament und AStA, die Nutzung dieses irreführenden Namens untersagt und ggf. rechtliche Schritt einleitet.

Begründung:
- Der Name ist irreführend,
weil eine Minderheit eine Spitzenstellung beansprucht/behauptet, die sie faktisch nicht hat.
- Der Name ist eine bewußte Täuschung. Nicht mit den universitären Gepflogenheiten vertraute sollen den Eindruck gewinnen, dass die "Leuphana Studierendenschaft" die legitime Vertretung der Studierendenschaft ist.

Es steht den Engagierten Studierenden - interessanterweise aus den diversen Studiengängen - frei, sich als studentische Initiative an der Uni anzumelden und aktiv in der Hochschulpolitik mitzuwirken. Dann jedoch mit moralisch und rechtlich vertretbarem Namen, wie z.B.
"Pro Leuphana-College".

Am Rande:
Wie ein Verein ohne Mitgliedschaftsbeitrag so aufwändig in die Hochschularena eintreten kann? Ein Sponsor wird sich schon, die richtigen Leute aus den Auswahlgesprächen herausgesucht haben.
V

Anonym hat gesagt…

Niedersächsisches Hochschulgesetz

§ 20 des NHG macht deutlich, dass die "Leuphana Studierendenschaft" eine irreführende Namensgebung ist, die so schnell wie möglich zu korrigieren ist!!


"§ 20 Studierendenschaft

(1) 1Die Studierenden wirken an der Selbstverwaltung der Hochschule, insbesondere in den Ständigen Kommissionen für Lehre und Studium, mit. Sie bilden die Studierendenschaft. 2Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule mit dem Recht der Selbstverwaltung. 3Sie hat insbesondere die hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen. 4Sie hat die Aufgabe, die politische Bildung der Studierenden und die Verwirklichung der Aufgaben der Hochschule zu fördern. 5In diesem Sinne nimmt sie für ihre Mitglieder ein politisches Mandat wahr.

(2) 1Aufgaben, Zuständigkeit und Zusammensetzung der Organe der Studierendenschaft und ihrer Gliederungen regelt die Organisationssatzung der Studierendenschaft. 2Das Wahlrecht zu den Organen der Studierendenschaft wird in freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl ausgeübt. 3Das Nähere regelt die Wahlordnung der Studierendenschaft.

(3) 1Die Studierenden entrichten zur Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft für jedes Semester oder Trimester Beiträge, die von der Hochschule unentgeltlich für die Studierendenschaft erhoben werden. 2Die Höhe setzt die Studierendenschaft durch eine Beitragsordnung fest. 3Die Beiträge werden erstmals bei der Einschreibung fällig und dann.jeweils mit Ablauf der durch die Hochschule festgelegten Rückmeldefrist. 4Der Anspruch auf den Beitrag verjährt in drei Jahren.

(4) 1Die Studierendenschaft hat ein eigenes Vermögen. 2Für ihre Verbindlichkeiten haftet sie nur mit diesem Vermögen. 3Das Finanzwesen der Studierendenschaft richtet sich nach einer nach Maßgabe der §§ 105 bis 112 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) von ihr zu beschließenden Finanzordnung. 4Das Präsidium erlässt Rahmenvorgaben für die Finanzordnung und überprüft mindestens einmal jährlich deren Einhaltung. 5Verstößt eine Studierendenschaft in ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung gegen die Finanzordnung, so kann das Präsidium eine befristete Verfügungssperre über das Vermögen der Studierendenschaft erlassen."
V

Anonym hat gesagt…

An dieser Stelle möchte ich auf die in gemeinsamer Sitzung beschlossene Stellungnahme zur sog. "Lephana Studierendenschaft" von AStA und StuPa verweisen:

http://www.asta-lueneburg.de/index.php?id=singlenews1&tx_ttnews[tt_news]=580&tx_ttnews[backPid]=240&cHash=5db5da86e5

leuphaNO hat gesagt…

Die oben gepostete Rundmail von Holm Keller ist ganz offensichtlich eine Fälschung.

Anonym hat gesagt…

warum offensichtlich? wurde das von holm keller dementiert?

Anonym hat gesagt…

Ach, damn. Wo ich auch hinsurfe, der gefakte HK-Kommentar ist weg. Hätt ihn gern mal gelesen. Ah, was ich eigentlich kommentieren wollte:
Zitat: "Spoun (ab)wählen geht leider nicht, aber immerhin könnte Ihr Eure Vertretung wählen."

Ich möchte auf Paragraph 40 NHG verweisen, das dem Senat die Abwahl von Präsidiumsmitgliedern ermöglicht (der einzige Punkt der letzten NHG-Novelle, wo dem Senat nicht Kompetenzen genommen, sondern gegeben wurden).
Es bedarf allerdings einer 3/4-Mehrheit, und die Entlassung muss der Stiftungsrat durchführen.

Anonym hat gesagt…

Für Caspar,

das "weisse Gold" bietet noch
die Lektüre des (angeblich) von
H. Keller stammenden Textes:

http://www.das-weisse-gold.de/forum/index.php?action=vthread&forum=3&topic=33