Donnerstag, 27. September 2007

Strafanzeige gegen Dr. Spoun

Laut LZ hat jemand "aus dem Umfeld der Uni Hamburg" Dr. Spoun angezeigt, weil er einen Prof.-Titel führe, ohne Professor zu sein. §132a StGB lautet:
Wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Dr. Spoun war zwar niemals Inhaber eines Lehrstuhls, wurde aber kurz nach seiner Ernennung zum Uni-Präsidenten als Gastprofessor an die Uni St. Gallen berufen. Ob sich so ein Nebenjob für einen Vollzeitpräsidenten ziemt, ob der Professorentitel eine Gefälligkeit alter Seilschaften ist, interessiert hier nicht.

Dr. Spoun führt seinen Prof.-Titel mit dem Zusatz "Prof. (HSG)" und damit wohl auch zu recht. So gibt er sich denn auch gelassen, obwohl merkwürdig ist, dass er eine Strafanzeige (!) als eine verwaltungsrechtliche Kleinigkeit abtut. Die (spannende) Frage lautet also: Berechtigt eine Gast-Professur an einer ausländischen Hochschule dazu, den Prof.-Titel in Deutschland zu führen? Vielleicht finden sich ja ein Leser, der hierzu detailliertere Kenntnisse hat.

Mittwoch, 26. September 2007

Klaut Stratmann wirklich Studienplätze?

Stratmann klaut Studienplätze, beklagt der AStA lautstark und kritisieren aufs Schärfste folgendes: Die Arbeitsleistung FH-Professoren wurde mit 14 statt 18 Semesterwochenstunden angesetzt, was uns 200 Studienplätze kostet. Vordergründig ein Skandal, den wir kurz näher betrachten wollen.

Ein Professor lehrt üblicherweise 8 SWS. Der Rest seiner Zeit geht für die Vor- und Nachbereitung seiner Lesungen drauf, für Gremienarbeit und natürlich für die Forschung. An Fachhochschulen wird aber per Definition zunächst einmal gar nicht geforscht, weshalb ein FH-Professor 18 SWS zu lehren hat (was im übrigen wirklich ein Vollzeit-Job ist).

Das hat sich vor etwa 20 Jahren geändert: Auch an Fachhochschulen wird seitdem geforscht. Allerdings hat nicht jeder einzelne FH-Professor einen Forschungsauftrag, sondern die FH als ganzes. Und diese wiederum teilt einigen ausgewählten Professoren in unterschiedlichem Umfang Zeit und Mittel für die Forschung zu. Erhält ein FH-Professor einen Forschungsauftrag, wird die Zeit seiner Lehrverpflichtung gekürzt. Das kann durch freie Forschungssemester oder dauerhaftes Absenken der zu leistenden SWS geschehen.

Bekanntermaßen laufen am Volgershall verschiedene Forschungsprojekte, die von FH-Professoren getragen werden. Wir wissen nicht, in welchem Umfang sie deshalb weniger lehren. Wir wissen nicht, ob Stratmanns Zahl von 14 SWS eine pauschale Schätzung ist oder auf einer konkreten Kalkulation beruht. Wir raten aber dem AStA, sich ein kleines Stück weniger weit aus dem Fenster zu lehnen und ggf. genauer zu beziffern, mit wievielen SWS ein FH-Professor veranschlagt werden sollte.